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Nachhilfeschule, Nachhilfe, Oldenburg, AGB

AGB

1. Geltungsbereich
1.1 Die im folgenden beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Nachhilfeinstituts kapiert! mit seinem Vertragspartner.
1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Leistung von Nachhilfeunterricht durch das Nachhilfeinstitut kapiert! für den Vertragspartner im Rahmen einer individuellen vertraglichen Vereinbarung.


3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines schriftlichen Kundenauftrags durch den Vertragspartner (Angebot) und dessen Annahme durch das Nachhilfeinstitut kapiert! zustande. Minderjährige können das Nachhilfeinstitut nur mit Einverständnis eines sorgeberechtigten Vormundes (z. B. Eltern bzw. ein Elternteil) beauftragen.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.


4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt zu einem individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag wird für eine Dauer von 6 Monaten, von 12 Monaten oder ohne Mindestlaufzeit abgeschlossen.
4.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten läuft der Vertrag automatisch weiter, sollte er nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf ordentlich gekündigt werden. Danach ist der Vertrag mit einer Monatsfrist bis zum Monatsersten eines Monats ordentlich kündbar.
4.3 Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
a) der Vertragspartner mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht zahlt. In diesem Fall werden alle restlichen Monatsbeiträge bis zum Vertragsende, das vor der außerordentlichen Kündigung bestand, sofort fällig.
b) der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
c) der Auftraggeber die Schule wechselt, in einen anderen Ort zieht, oder die Schule vorzeitig durch Abbruch beendet. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.4 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt nicht vor, wenn keine Verbesserung der schulischen Leistungen erkennbar ist, wenn die Verbesserungen der schulischen Leistungen weit über die Erwartungen gehen, bei Lehrerwechsel in der Schule, weil der Vertragspartner zu einem anderen Nachhilfeanbieter wechseln möchte, oder weil der Vertragspartner schlicht nicht mehr teilnehmen möchte.


5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Folgende vom Nachhilfeinstitut zu erbringenden Leistungen können vertraglich vereinbart werden:
a) Einzelnachhilfe mit einem zeitlichen Umfang von 60 Minuten je Unterrichtseinheit für maximal einem Schüler.
b) Gruppennachhilfe in einer Gruppe mit einer Größe von mindestens 2 Schülern und einem zeitlichen Umfang von 90 Minuten je Unterrichtseinheit.
5.2 Die unter 5.1. geltenden Angebote werden jeweils zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Näheres ist der Preisliste des Nachhilfeinstituts zu entnehmen.
5.3 Ein Angebotswechsel ist möglich. Gegebenenfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € fällig.
5.4 Ist dem Nachhilfeinstitut die vertraglich geschuldete Erbringung einer Leistung tatsächlich nicht möglich, so hat es den Vertragspartner spätestens 24 Stunden vor Stattfinden des Unterrichts darüber in Kenntnis zu setzen. Die ausgefallene Unterrichtseinheit wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. 5.5 Ist dem Vertragspartner die Teilnahme am Unterricht zu einem vom Nachhilfeinstitut festgelegten Termin tatsächlich nicht möglich, so hat er das Nachhilfeinstitut spätestens 24 Stunden vor dem Eintritt des Termins darüber in Kenntnis zu setzen. Die versäumte Unterrichtseinheit wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Im Falle einer verspäteten Mitteilung, verliert der Vertragspartner sein Recht auf das Nachholen der Unterrichtseinheit. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
5.6 Das Nachhilfeinstitut führt für den Vertragspartner ein Unterrichtskonto, sodass monatliche Mehrstunden oder versäumte Unterrichtseinheiten sich ohne Änderung der Zahlungspflicht ausgleichen. Erhält der Vertragspartner monatlich mehr Unterrichtseinheiten erteilt, als vertraglich vereinbart, erscheint dies als "Minus" auf seinem Konto. Erhält der Vertragspartner weniger Unterrichtseinheiten erteilt, als vertraglich vereinbart, erscheint dies als "Plus" auf seinem Konto. Nach Ablauf von 6 Monaten, sowie mit Beendigung des Vertrags, verfallen die Guthabeneinheiten auf dem Unterrichtskonto.
5.7 Die vom Nachhilfeinstitut festgelegten Termine sind für den Vertragspartner verbindlich.
5.8 In den Sommerferien und an nationalen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
5.9 Das Nachhilfeinstitut stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten, Gerätschaften und das nötige Personal.
5.10 Jeder der Vertragsparteien kann beim anderen Vertragspartner Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.


6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es fällt eine Anmeldegebühr in Höhe von 29,00 € an. Diese wird mit zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag fällig.
6.2 Die monatlichen Zahlungen werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. In den Sommerferien findet keine Zahlungspause statt. Durch Überzahlung entstandene Gutstunden können während bzw. auch nach der Laufzeit einzeln in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nicht.
6.3 Umsatzsteuer wird gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG nicht berechnet.
6.4 Der Vertragspartner erteilt dem Nachhilfeinstitut bei Vertragsabschluss, soweit nichts anderes vereinbart wird, ein SEPA-Lastschriftmandat zur monatlichen Abbuchung der jeweils fälligen Kosten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines Bankkontos zum Zeitpunkt der monatlichen Abbuchung am Monatsersten zu sorgen. Im Falle einer Rückführung des abgebuchten Betrages wegen nicht ausreichender Kontodeckung trägt der Vertragspartner die hierfür entstehenden Gebühren.
6.5 Einzelstunden werden jeweils zu einem Stundensatz in Höhe von 39,- € in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung sofort fällig.


7. Krankheit
7.1 Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten werden dem Vertragspartner gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest) als Unterrichtszeit auf seinem Konto gutgeschrieben. Der Nachweis ist dem Nachhilfeinstitut mindestens drei Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners bleibt bestehen. Während des Nachholens der versäumten Zeit gewährt das Nachhilfeinstitut dem Vertragspartner die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit.
7.2 Liegt beim Vertragspartner eine gesundheitliche Einschränkung vor, die ihn auch auf nicht absehbare Zeit an der Teilnahme am Schulunterricht hindert, kann der Vertrag gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises stillgelegt werden. Er wird nach Ende des gesundheitlichen Hindernisses unmittelbar wiederaufgenommen. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet dem Nachhilfeinstitut umgehend über diesen Umstand zu informieren, ansonsten besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht des Nachhilfeinstituts entsprechend 4.3.


8. Haftung
Das Nachhilfeinstitut haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Vertragspartners, das dieser in die Räumlichkeiten des Nachhilfeinstituts mitbringt (z. B. Taschen, Jacken, Elektrogeräte).


9. Hausrecht
Das Nachhilfeinstitut hat das Recht den Vertragspartner bei wiederholten massiven Störungen des Unterrichts der Räumlichkeiten des Nachhilfeinstituts zu verweisen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hierbei bestehen.


10. AGB-Änderung und Datenschutz
10.1 Das Nachhilfeinstitut behält sich vor im Falle von Gesetzesänderungen, Änderung der Rechtsprechung und Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse jederzeit Änderungen der vorliegenden AGB vorzunehmen. Das Nachhilfeinstitut wird den Vertragspartner über die Änderungen in Kenntnis setzen, diesem Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach in Kenntnissetzung zu widersprechen, und wird insbesondere darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
10.2 Die Datenschutzgrundverordnung hängt zur Kenntnisnahme in den Räumlichkeiten des Nachhilfeinstituts aus.


11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder und urchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.